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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Urheberrechte und Nutzungsrechte
1. Jeder an Florian Schröter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Florian Schröter weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Florian Schröter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife.
3. Florian Schröter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (bezogen auf die zeitliche, räumliche und inhaltliche Nutzung des angebotenen bzw. in Auftrag gegebenen Werkes) übertragen.
4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
5. Eine Weiterverwendung des dem einfachen Nutzungsrecht unterliegenden Materials bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
6. Jederzeit kann der Auftraggeber das uneingeschränkte Nutzungsrecht erwerben und hat damit freie Hand, weltweit, jederzeit und in jeder Form, das vom Besitzer der Urheberrechte erstellte Material zu verwenden.
7. Die Kosten des uneingeschränkten Nutzungsrechts liegen innerhalb eines Ermessensspielraums von 50 - 300% der Entwurfskosten: 50% für das lokal agierende Ein-Personen-Unternehmen; 300% für das weltweit repräsentierte Großunternehmen.
8. In jedem Angebot macht Florian Schröter auch einen konkreten Vorschlag zu dem für den individuellen Auftrag sinnvollen Umgang mit dem Nutzungsrecht.
9. Die jeweiligen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
10. Florian Schröter hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden.
11. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit sind immer willkommen, begründen jedoch kein Miturheberrecht.
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2. Dauer des Vertragsverhältnisses
1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen zum Zeitpunkt des Erhalts der vom Auftraggeber unterschriebenen Auftragsbestätigung, die dem jeweils neuesten Angebot anhängt, bzw. durch die Bezahlung eines vereinbarten ersten Abschlags.
2. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
3. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von Florian Schröter jederzeit fristlos gekündigt werden.
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3. Vergütung
1. Vor Beginn der Arbeiten werden verschiedene Stundensätze für die jeweiligen Leistungen wie Beratung, Konzeption, Grafikerstellung, Programmierung und Medienerstellung vereinbart. Dieser Betrag liegt auch allen Festpreis-Kalkulationen zugrunde.
2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3. Die Rechungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Sind bei Auftragserteilung Abschlagszahlungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungsstellung zu den dort vereinbarten Terminen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
4. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Florian Schröter. Macht ein Kunde geltend, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
5. Die Anfertigung von Konzepten und Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Florian Schröter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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4. Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Florian Schröter berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist Florian Schröter außerdem berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 6% des verrechneten Betrages zu berechnen.
2. Kommt der Kunde nach zweimaliger zugesendeter Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann Florian Schröter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Florian Schröter vorbehalten.
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5. Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche von Florian Schröter kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Florian Schröter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften usw., hat Florian Schröter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen Florian Schröter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.
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6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
1. Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von Florian Schröter dem zusätzlichen Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet werden.
2. Florian Schröter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Florian Schröter entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Florian Schröter abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Florian Schröter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Von Florian Schröter kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
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7. Eigentumsvorbehalt
1. An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
2. Die Originale sind daher nach Abschluss des jeweiligen Projektes unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
4. Florian Schröter ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Florian Schröter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Florian Schröter geändert werden.
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8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare
1. Die Produktionsüberwachung durch Florian Schröter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist Florian Schröter berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Florian Schröter haftet nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Darstellung der Internetseiten - die Internetseiten werden nach besten Möglichkeiten für die Browser Microsoft Internet Explorer ab Version 4.x und Netscape Navigator ab Version 4.x optimiert. Florian Schröter gibt keine Gewähr für eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und Browsern.
3. Suchmaschinen-Suchbegriffe und Stichwörter werden - wenn nicht anders vereinbart - durch den Auftraggeber festgelegt. Florian Schröter kann hierbei nur beratend zur Seite stehen, gibt aber keine Gewähr für eine gute Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen.
4. Von allen vervielfältigten Arbeiten hat Florian Schröter einen Anspruch auf 5 bis 10 einwandfreie, unentgeltliche Belege. Florian Schröter ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist Florian Schröter berechtigt, fertiggestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.
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9. Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde verpflichtet sich,
1. Die für die Erstellung oder Änderung der Print-Erzeugnisse oder Internetseiten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen und Florian Schröter bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen.
2. Die mit Florian Schröter vereinbarten Abgabe- und Redaktionsschluss-Termine einzuhalten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist Florian Schröter berechtigt, pro vollendetem Monat der Verzögerung 5% des durch Angebot und Auftrag vereinbarten Gesamtvolumens auf die Endabrechnung aufzuschlagen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Florian Schröter auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Florian Schröter mitzuteilen, mit Hilfe welcher technischer Ausstattung er die Dienste von Florian Schröter verwenden wird.
4. Florian Schröter die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies für die Nutzung der Dienste erforderlich ist.
5. Die Zugriffsmöglichkeit auf Florian-Schröter-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von Florian Schröter bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Der Inhalt der Kunden-Internetseiten muss mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie EU-Recht in Einklang stehen. Er darf keine pornographischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile aufweisen. Informationen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sowie Links zu Servern mit pornographischen Inhalten sind verboten.
6. Florian Schröter erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
7. Im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
8. Nach Abgabe einer Störungsmeldung die Florian Schröter durch die Überprüfung der Einrichtung und/ oder Behebung der festgestellten Störungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs von Florian Schröter vorlag.
9. Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der oben genannten Pflichten, ist Florian Schröter berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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10. Haftung
1. Florian Schröter verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Florian Schröter haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
3. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von Florian Schröter.
4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet Florian Schröter nicht.
5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Florian Schröter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
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11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Florian Schröter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Florian Schröter übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Florian Schröter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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12. Datenschutz
1. Die Florian Schröter unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich. Vertrauliche Informationen sollten im Interesse des Auftraggebers ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
2. Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.
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13. Schlussbestimmungen
1. Verträge und deren Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Erfüllungsort ist Hamburg.
3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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